Kunstlicht-Betroffene sind in der Nähe verschiedener Beleuchtungsarten auf ganz unterschiedliche Weise beeinträchtigt. „Ruhezonen“, die lediglich von Tageslicht oder Glühlampenlicht erhellt werden, sind zunehmend rar. Auch in ländlichen Gebieten.
Wie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft trotz „LED-Allergie“ gewährleistet werden kann, bleibt derzeit von der Politik unbeantwortet. Bisher jedenfalls werden Kunstlicht-Betroffene bei barrierefreien Bauvorhaben nicht berücksichtigt. Doch wie gelangen Betroffene sicher und ohne gesundheitliche Auswirkungen in Kindergarten und Schule, an Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte, wenn Ampeln und Straßenlaternen sowie Bahn, Bus, Zug und andere Fahrzeuge mit LED ausgerüstet sind und zudem digitale Werbeanzeigen und Smartphones die Wege zusätzlich erschweren? Wie kann die Teilhabe am Tätigkeitsort erfolgen? Wie können diese Personen ungehindert an Kultur- und Freizeitveranstaltungen teilnehmen, wenn zur Allgemeinbeleuchtung ausschließlich LED-Lampen zugelassen sind? Wie können sie Weiterbildungen, Seminare und Tagungen besuchen? Wie finden sie sich in Hotels zurecht? Wie steht es mit Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, Reha-Maßnahmen oder Kuren? Wie können die Einkäufe von Dingen des täglichen Bedarfs selbstständig erfolgen?
Womöglich sind diese Probleme durch den Einsatz moderner LED-Lampen nicht realistisch zu beantworten. Vielleicht braucht es hierzu einfach ein anderes Licht. Doch lassen wir nun die Betroffenen selbst zu Wort kommen...
Inhalt
1. Frau H, 26 J, Auszubildende
2. Frau D, 56 J, Verwaltungsangestellte
3. Michael, 53 J, EDV-Informationstechniker
5. Frau M., 52 J, Büroangestellte
10. Nina, Medizinische Fachübersetzerin
11. Frau O., 33 J, Software-Testerin
12. Herr S., 64 J., Telekommunikationsingenieur